04.05.2007, 11:59
Hallo Freunde,
macht schon irgendwie Sinn,wenn ich Festigkeitsgutachten ablehne und auf TÜV-Gutachten
zum Eintragen bestehe,nicht wahr--Z-28,so wie ich es vorgestern dargelegt habe?
Prüft dein famoser Prüfer in Giessen auch die Radbelastungen bei sagen wir mal
270km/h in langgezogenen Autobahnkurven?
Wenn ja--wie macht er das--??
Es grüsst Euch
Rainer R.
Thread um versehentliche Leerzeilen erleichtert ! Porter - 040507 - 15:26
macht schon irgendwie Sinn,wenn ich Festigkeitsgutachten ablehne und auf TÜV-Gutachten
zum Eintragen bestehe,nicht wahr--Z-28,so wie ich es vorgestern dargelegt habe?
Prüft dein famoser Prüfer in Giessen auch die Radbelastungen bei sagen wir mal
270km/h in langgezogenen Autobahnkurven?
Wenn ja--wie macht er das--??
Es grüsst Euch
Rainer R.
Thread um versehentliche Leerzeilen erleichtert ! Porter - 040507 - 15:26
RaRo