09.05.2007, 00:25
Zitat:Original von zwergnase
Nur mal zur Info:
Dekra darf nur nach Teilegutachten eintragen.
Weiß ich aus sicherer Quelle, da einer meiner Mieter ein Dekra Ing. ist
Für alles andere in der BRD ist der TÜV zuständig. Ist jedenfalls momentan noch so!
Das ist nur bedingt richtig - es gilt für die alten Bundesländer und Berlin, nicht aber für die neuen Bundesländer. Hier darf nur die DEKRA Einzelabnahmen machen.
---
Diskussion TüV ja/nein ist müßig. Wir brauchen ihn nunmal in Deutschland und das wohl auch nicht ganz ohne Grund (siehe unsere sehr guten Verkehrsunfallzahlen).
---
Eintragung von Felgen: Grundsätzlich tendiere ich Rainers Meinung zu folgen. Spannt doch einfach mal die 97-99iger Wagon-Wheels auf den Wagen und fahrt Tacho 300. Danach macht das Gleiche mal mit den Y2K-Felgen / Magnesiumfelgen. Ihr werdet euch wundern, wie die paar kg weniger das Fahrverhalten ungleich positiv beeinflussen!
Eine Wechselwirkung zwischen Felgengröße / Einpresstiefe / Gewicht bzw. Gewichtsverteilung ist in meinen Augen nicht zu negieren.
ABER: Die Unterschiede sollten doch in einem tollerierbaren Bereich liegen. Die Prüfer wissen i.d.R. auch, was sie machen. Wenn ein Festigkeitsgutachten da ist, das Verhältnis der Abrollumfänge weiter passt - einfach nach einem anderen Prüfer Ausschau halten.