13.05.2007, 22:04
Hallo
Aber doch sicher nicht bei unverschuldeder Beschaedigung, oder ?
Dazu müsste dann erst mal bewiesen werden, dass man den Unfall verschuldet hat, da Deutschland doch auch ein Rechtsstaat ist ?
Ich hatte diesbezüglich keine Probleme in Luxemburg.
MfG. Günther
Zitat:wegen Sachbeschädigung
Aber doch sicher nicht bei unverschuldeder Beschaedigung, oder ?
Dazu müsste dann erst mal bewiesen werden, dass man den Unfall verschuldet hat, da Deutschland doch auch ein Rechtsstaat ist ?
Ich hatte diesbezüglich keine Probleme in Luxemburg.
MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
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