15.05.2007, 08:35
Zitat:Original von C-556
Das Problem, das manche hier gerne vergessen ist, dass Ihr nur mal einen Chrash bauen müsst, dann schickt die Versicherung einen Gutachter, der dafür sorgen soll, dass sie nicht zahlen muss.
Dann findet der heraus, dass der falsche Auspuff montiert war, keine ABE, keine Zulassung, nichts.
Damit hatte das Auto keine Straßenzulassung und die Versicherung ist raus...
So einfach ist das.
Soweit zumindest zur landläufigen, aber nicht richtigen Meinung. Richtig ist zwar, dass die Auspuffanlage seitens des Versicherers letzten Endes als eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall gedeutet werden kann, um jedoch tatsächlich Leistungsfreiheit anzumelden, muss die bauliche Veränderung aber effektiv zum Unfall beigetragen haben. Das kann man bei Bremsen oder Fahrwerksveränderungen im Allgemeinen noch halbwegs begründen, bei anderen Endtöpfen hingegen tendiert das bin hin zur Unmöglichkeit. Doch selbst wenn nun Leistungsfreiheit angemeldet werden sollte, besteht immer noch die Regressbegrenzung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer i. H. v. 5.000 € bzw. maximal 10.000 € (bei kombinierter Verletzung von Obliegenheiten vor/nach dem Versicherungsfall).
Grüße,
Falk