27.05.2007, 13:22
Zitat:Original von J.M.G.
Wenn Dir die Karre unter dem ***** weg sichergestellt wird, dann wünsche ich Euch viel Spaß beim Oberlehrer spielen. Die Beamten der Schutz- / Bereitschaftspolizei, insbesondere des zentralen Verkehrsdienstes, sind ja nun auch nicht erst gestern aufgestanden und kennen die Gesetzeslage sehr genau.
WICHTIG:::::
Ihr seit alle nicht mehr auf dem neuesten Stand:
Ab 1. März 2007 ist die FZV Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten.
Paragraph 18 der STVZO ist ausser Kraft getreten
Somit ist lauter Auspuff nur noch Ordnungswidrigkeit, Bussgeld :25 Euro, Punkte : Keine!!!!
Entscheidender Punkt: Vom Lauten Auspuff geht keine Gefahr aus!
Eine Sicherstellung der Beanstandeten Ausppanlage oder des Fzgs widerspricht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Näheres soll im Forum http://www.copzone.de stehen.
Quelle: Motorradzeitschrift MO Nr 6, Seite 6
Mfg Uwe