27.05.2007, 13:58
Hallo Uwe,
Rechtsgrundlage für das Erlöschen der BE ist jedoch:
§19 Abs. 2 StVZO
Demnach darf die Polizei jederzeit ein Fahrzeug sicherstellen, das verschlechtere Geräuschemissionen hat. Das Fahrzeug wird dann einem Sachverständigen vorgeführt und gegebenenfalls (so sich der Anfangsverdacht bestätigt) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde stillgelegt. Die Zeitschrift liegt definitiv falsch.
Übrigens, zum Erlöschen der BE führen auch lasierte Beleuchtungseinrichtungen, Schutzkappen über Lichtern usw.
Bei sonstigen baulichen Änderungen wird das Durchsetzen des §19 Abs. 2 StVZO jedoch schwer.
Rechtsgrundlage für das Erlöschen der BE ist jedoch:
§19 Abs. 2 StVZO
Demnach darf die Polizei jederzeit ein Fahrzeug sicherstellen, das verschlechtere Geräuschemissionen hat. Das Fahrzeug wird dann einem Sachverständigen vorgeführt und gegebenenfalls (so sich der Anfangsverdacht bestätigt) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde stillgelegt. Die Zeitschrift liegt definitiv falsch.
Übrigens, zum Erlöschen der BE führen auch lasierte Beleuchtungseinrichtungen, Schutzkappen über Lichtern usw.
Bei sonstigen baulichen Änderungen wird das Durchsetzen des §19 Abs. 2 StVZO jedoch schwer.