18.06.2007, 13:10
Zitat:Original von man-in-white
Offiziel darf der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung (oder Baujahr??) gemacht werden um H-zulassungsfähig zu sein.
Je nach TÜV wird aber auch ein späterer zeitgenössischer Umbau auch noch so eingetragen.
in einer Oldie Zeitung gab es mal einen Artikel darüber. Demnach wurde einem BMW, der mit original Alpina Zubehör aufgebaut worden ist das H- Kennzeichen verweigert. Die Zubehörteile an sich waren zwar alt genug, der nachträgliche Umbau mit diesen Teilen wurde aber nicht akzeptiert.
Gut, das man hier auch neue Hookers eingetragen bekommt
Frank
Hallo Frank
Danke für den Tip. ich war mir da nicht so ganz sicher. Ich stehe nämlich vor einem ähnlichen Problem mit der H-Zulassung. D.H. noch ist es kein Problem, ich mache mir nur zur Zeit auch Gedanken weil ich evtl. eine 75er über den TÜV schubsen will. Vollabnahme und H-Zulassung. Leider sind wir ja immer der Willkür der TÜV-Angestellten ein wenig ausgeliefert.
Vor 5 Jahren habe ich meinen Dodge H-abnehmen lassen. Ging auch mit Chromfelgen, anderem Lack und Seitenauspuff problemlos. Der Rest war allerdings wie aus dem Showroom.
Gruß
Frank