15.07.2007, 07:46
Hallo Kai,
ich bin zwar nicht Gerd, kann Dir aber die Frage sogar mit Zitat aus der StVZO beantworten:
Ja, ist erlaubt.
§ 50 (4) der StVZO lautet:
"Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen."
Bei mir ist es so geschaltet, dass bei Fernlicht alle 4 Scheinwerfer mit Fernlicht leuchten. Meine 76er war original -also mit den US-Scheinwerfern- so geschaltet. Jetzt habe ich Scheinwerfer von Hella drin (H4).
Gruß Dietmar
ich bin zwar nicht Gerd, kann Dir aber die Frage sogar mit Zitat aus der StVZO beantworten:
Ja, ist erlaubt.
§ 50 (4) der StVZO lautet:
"Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen."
Bei mir ist es so geschaltet, dass bei Fernlicht alle 4 Scheinwerfer mit Fernlicht leuchten. Meine 76er war original -also mit den US-Scheinwerfern- so geschaltet. Jetzt habe ich Scheinwerfer von Hella drin (H4).
Gruß Dietmar
Corv76