16.07.2007, 12:42
Hi Tom,
es ist so wie auch von Johannes geschrieben.
Man muss strikt unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie.
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr) hat der Käufer des Autos gegen den Händlerbetrieb, von dem er das Auto gekauft hat. Dazu gibt es eine Reihe von Threads - findet man mit der Suchfunktion.
Bei der freiwilligen dreijährigen Herstellergarantie, die es bei unseren Vetten gibt, kann der Hersteller in den Garantiebedingungen ziemlich frei festlegen, was von der Garantie umfasst wird und welche Voraussetzungen seitens des Käufers dafür erfüllt sein müssen.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt immer davon unberührt - die hat man aber immer nur gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
Ich finde es im übrigen eine Unverschämtheit der versammelten deutschen Premiumhersteller, dass die sich in D auf die gesetzliche Gewährleistung zurückgezogen haben, die nun mal deutlich schlechter ist als eine Garantiezusage. Wobei Zuffenhausen wohl wenigstens eine zweijährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Genaueres zu dem Thema könnte sicher noch unser Maserati-Anwalt Edgar schreiben.
Gruß
JR
es ist so wie auch von Johannes geschrieben.
Man muss strikt unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie.
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr) hat der Käufer des Autos gegen den Händlerbetrieb, von dem er das Auto gekauft hat. Dazu gibt es eine Reihe von Threads - findet man mit der Suchfunktion.
Bei der freiwilligen dreijährigen Herstellergarantie, die es bei unseren Vetten gibt, kann der Hersteller in den Garantiebedingungen ziemlich frei festlegen, was von der Garantie umfasst wird und welche Voraussetzungen seitens des Käufers dafür erfüllt sein müssen.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt immer davon unberührt - die hat man aber immer nur gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
Ich finde es im übrigen eine Unverschämtheit der versammelten deutschen Premiumhersteller, dass die sich in D auf die gesetzliche Gewährleistung zurückgezogen haben, die nun mal deutlich schlechter ist als eine Garantiezusage. Wobei Zuffenhausen wohl wenigstens eine zweijährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Genaueres zu dem Thema könnte sicher noch unser Maserati-Anwalt Edgar schreiben.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!