17.07.2007, 12:54
Hallo Walter,
die Auskunft von GM ist wohl eher fragwürdig.
Laut Auskunft von einem Herrn Klostermann beim Kraftfahrtbundesamt ermittelt das KBA die Adresse des Halters und übermittelt diese dann an GM.
Weiterhin legt das KBA einen Zeitraum fest in dem der Hersteller den Fehler zu beseitigen hat. Die Zeitdauer im vorliegenden Falle konnte der Herr mir gerade nicht mitteilen.
Gruß Anton
die Auskunft von GM ist wohl eher fragwürdig.
Laut Auskunft von einem Herrn Klostermann beim Kraftfahrtbundesamt ermittelt das KBA die Adresse des Halters und übermittelt diese dann an GM.
Weiterhin legt das KBA einen Zeitraum fest in dem der Hersteller den Fehler zu beseitigen hat. Die Zeitdauer im vorliegenden Falle konnte der Herr mir gerade nicht mitteilen.
Gruß Anton