19.07.2007, 10:24
Hallo Rainer,
sind das gesicherte Rechtskenntnisse oder Deine persönliche Meinung?
Denn meiner Ansicht nach besteht ein Unterschied zwischen:
Hersteller A hat bereits 5000 Autos verkauft und merkt, dass Teil XY zu Problemen führen könnte. Hier erscheint mir der Fall ganz klar, als Halter muss ich dem Aufruf zur Nachbesserung folgen.
Wenn aber wie bereits geschrieben: GM wissentlich verkehrsgefährdende Fahrzeuge verkauft, liegt die Sache vielleicht doch etwas anders.
Vielleicht beteiligt sich ja noch ein Jurist an der Diskussion?
Grüße Anton
sind das gesicherte Rechtskenntnisse oder Deine persönliche Meinung?
Denn meiner Ansicht nach besteht ein Unterschied zwischen:
Hersteller A hat bereits 5000 Autos verkauft und merkt, dass Teil XY zu Problemen führen könnte. Hier erscheint mir der Fall ganz klar, als Halter muss ich dem Aufruf zur Nachbesserung folgen.
Wenn aber wie bereits geschrieben: GM wissentlich verkehrsgefährdende Fahrzeuge verkauft, liegt die Sache vielleicht doch etwas anders.
Vielleicht beteiligt sich ja noch ein Jurist an der Diskussion?
Grüße Anton