27.07.2007, 19:17
Hi,
theoretisch ist das wohl auch richtig.
ABER: Ich hatte bei Einführung der C6 bei zwei verschiedenen Händlern in USA Gespräche bezüglich Neuwagenkauf geführt. Bei einem konnte ich auch eine C6 A4 in Silber Probefahren.
Als es um den Verkauf ging wurde mir vom Händler klar gemacht das er mir keinen Neuwagen für den Export direkt verkaufen kann. Dies würde von GM nicht gestattet. Als ich sagte das ich aus D komme un dden Wagen eigentlich exportieren wolle sagte er sinngemäß: Eigentlich dürfte ich jetzt gar nicht mehr mit Ihnen weiterreden...
Ein anderer Händler (der wo mein Kumpel drüben seinen Wagen gekauft hatte) bot mir die Möglichkeit an über meinen Bekannten zu kaufen, also auf seinen Namen. Bei der Fraeg nach der tax hieß es das die in diesem Fall auf jeden Fall zu zahlen sei...
Naja, das ist jetzt alles fast 3 Jahre her, und evtl. nehmen es nicht alle Händler so genau mit dem Verkauf zum Export. Wird der Wagen auf dem Hänger abtransportiert und nicht zugelassen könnte ich mir schon vorstellen das es auch ohne die tax möglich ist. Denke jedoch das da der Händler dann gut mitspielen muss...
Aber zurückfordern halte ich für fast unmöglich. Hab da mal auf der IRS Seite das entsprechende Dokument zur Rückforderung runtergeladen. Da werden ganz genau Vorgaben erwartet wann Steuer zurückgezahlt werden kann. Bei meinem export war dies nicht möglich...
Evtl. sollte man sich da mal an Bob bei Ken Fichtner wenden ob der evtl. Tricks kennt und wie das am besten geht...
theoretisch ist das wohl auch richtig.
ABER: Ich hatte bei Einführung der C6 bei zwei verschiedenen Händlern in USA Gespräche bezüglich Neuwagenkauf geführt. Bei einem konnte ich auch eine C6 A4 in Silber Probefahren.
Als es um den Verkauf ging wurde mir vom Händler klar gemacht das er mir keinen Neuwagen für den Export direkt verkaufen kann. Dies würde von GM nicht gestattet. Als ich sagte das ich aus D komme un dden Wagen eigentlich exportieren wolle sagte er sinngemäß: Eigentlich dürfte ich jetzt gar nicht mehr mit Ihnen weiterreden...
Ein anderer Händler (der wo mein Kumpel drüben seinen Wagen gekauft hatte) bot mir die Möglichkeit an über meinen Bekannten zu kaufen, also auf seinen Namen. Bei der Fraeg nach der tax hieß es das die in diesem Fall auf jeden Fall zu zahlen sei...
Naja, das ist jetzt alles fast 3 Jahre her, und evtl. nehmen es nicht alle Händler so genau mit dem Verkauf zum Export. Wird der Wagen auf dem Hänger abtransportiert und nicht zugelassen könnte ich mir schon vorstellen das es auch ohne die tax möglich ist. Denke jedoch das da der Händler dann gut mitspielen muss...
Aber zurückfordern halte ich für fast unmöglich. Hab da mal auf der IRS Seite das entsprechende Dokument zur Rückforderung runtergeladen. Da werden ganz genau Vorgaben erwartet wann Steuer zurückgezahlt werden kann. Bei meinem export war dies nicht möglich...
Evtl. sollte man sich da mal an Bob bei Ken Fichtner wenden ob der evtl. Tricks kennt und wie das am besten geht...