09.02.2003, 22:56
Da es zum Thema Garantie vs. Gewährleistung immer wieder Unklarheiten gibt, habe ich hier nochmal einen Eintrag von mir aus einem anderen Thread reinkopiert, der den Unterschied verdeutlicht.
Ergänzend dazu gibt es auch Neuigkeiten von dem dort angesprochenen Käufer des 928. Mittlerweile hat er es geschaft, auch den Motor breit zu fahren. Auch das läuft unter Gewährleistung und treibt den Händler gerade in Verzweiflung!!!
Hier also aus einem alten Thread:
Ergänzend dazu gibt es auch Neuigkeiten von dem dort angesprochenen Käufer des 928. Mittlerweile hat er es geschaft, auch den Motor breit zu fahren. Auch das läuft unter Gewährleistung und treibt den Händler gerade in Verzweiflung!!!
Hier also aus einem alten Thread:
Zitat:Im Rahmer der Schuldrechtsreform gelten seit dem 1.1. diesen Jahres neue Gewährleistungs-Regelungen. Die Gewährleistung für Neuprodukte beträgt seit diesem Zeitpunkt 2 Jahre, gebrauchte Waren (u.a. KFZ) mind. 1 Jahr. Leider werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie immernoch gerne verwechselt. Hier mal kurz eine Zusammenfassung. Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung. Im Rahmen dieser Gewährleistung hat der Kunde weitreichende Rechte (Wandlung, Minderung...). Einige kleinere Details können hier und da auch recht interessant sein. U.a. muß der Verkäufer im Falle eines Gewährleistungsmangels auch die Kosten übernehmen, die zur Übergringung der Waren (Rep.) dem Kunden entstehen (Sprit...). Aber wie gesagt. Gewährleistung regelt NUR den Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs und nicht später entstehende Mängel.
Bisher musste der Kunde bei Gewährleistungsansprüchen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war, oder auf andere damaligen Mängel zurückzuführen ist. Seit 1.1. gilt innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr. Damit muss der Verkäufer BEWEISEN, dass der Mangel beim Kauf NICHT vorhanden war. Das ist im Zweifel für den Verkäufer schwer möglich. Der Gesetzgeber geht in den ersten 6 Monaten zu Gunsten des Käufers zunächst davon aus, dass Mängel (sollte der Verkäufer das Gegenteil nicht beweisen können) beim Kauf vorhanden waren.
Das ist natürlich bei Kauf eines Gebrauchtwagens recht spannend. Immerhin hat man nun mind. 6 Monate Zeit Mängel und Fehler zu finden und diese beseitigen zu lassen. Ein Bekannter hat sich einen 10 Jahre alten 928 gekauft und den Wagen im Rahmen der Gewährleistung quasi rundum erneuern lassen (u.a. neue Klimaanlage). Schöne Sache!
Wie gesagt. Das hat zunächst nichts mit Garantie zu tun. Garantie ist ein vertragliches Versprechen des Verkäufers, dass recht frei gestalltet werden kann. Wenn man sich mal Garantiebedingungen genauer ansieht, findet man hierzu interessante Detail. Im Grund könnte der Händler dort FAST alles reinschreiben. Beispiele: Garantie umfasst nur bestimmte Teile, keine Arbeitszeit, gilt nur beim Einhalten bestimmten Service-Termine, Reparaturen nur Donnerstags, der Kunde muss rote Socken tragen und Pip-Pip sagen... was auch immer.
Garantie ist nicht gleich Garantie (und schon gar nicht Gewährleistung).
Achso... in der Gewährleistungszeit nach den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast wieder beim Käufer...