13.09.2007, 17:25
Hallo Rainer,
es freut mich wirklich für Dich, wenn Du bis heute glücklicherweise keine Probleme hattest, aber warst wahrscheinlich auch nie in einen Unfall verwickelst wurde, bei dem sich ein Sachverständiger im Nachgang dann Dein Fahrzeug "vorgenommen" hatte.
Es gibt auch einen Bekannten, der über viele, viele Jahre immer nach dem freitäglichen Skatabend angetrunken noch Auto fuhr. Er wurde auch nie angehalten und kontrolliert. Aber auch daraus möchte ich keine Empfehlung ableiten, wenn Du weisst, was ich damit sagen wollte .
Ob Du Umbauten Deiner Versicherung angibst, hat ja nicht nur Auswirkungen bei einem Haftpflichtschaden, sondern auch bei einem Kaskoschaden.
Bei der Wertfeststellung des Fahrzeugs, z.B. bei einem Diebstahl, geht ja der Versicherer von einem Serienfahrzeug aus, zuzüglich einer kleinen Summe an Extras, die beim Vertragsabschluss angegeben bzw. nachgemeldet wurden und die bis zu einem gewissen Wert beitragsfrei mitversichert sind (abhängig vom Vertrag und Geselllschaft).
Von daher macht es immer Sinn wertsteigernde Umbauten anzugegeben, wobei Dein roter Ventildeckel nicht unbedingt unter Wertsteigerung bzw. Leistungstuning einzuordnen sein wird .
Ansonsten schaut man nach einer Schadensregelierung vielleicht ziemlich dumm aus der Wäsche.
Leistungssteigerungen sind nach meinen Erfahrungen sogar ohne Beitragsanhebung zu versichern, man muss es nur der Gesellschaft mitteilen.
Ob man diesen Weg geht oder stattdessen hofft, dass man so durchkommt, soll ja jeder für sich entscheiden.
Aber es gibt nur einen richtigen bzw. korrekten Weg.
Gruß
Tom
es freut mich wirklich für Dich, wenn Du bis heute glücklicherweise keine Probleme hattest, aber warst wahrscheinlich auch nie in einen Unfall verwickelst wurde, bei dem sich ein Sachverständiger im Nachgang dann Dein Fahrzeug "vorgenommen" hatte.
Es gibt auch einen Bekannten, der über viele, viele Jahre immer nach dem freitäglichen Skatabend angetrunken noch Auto fuhr. Er wurde auch nie angehalten und kontrolliert. Aber auch daraus möchte ich keine Empfehlung ableiten, wenn Du weisst, was ich damit sagen wollte .
Ob Du Umbauten Deiner Versicherung angibst, hat ja nicht nur Auswirkungen bei einem Haftpflichtschaden, sondern auch bei einem Kaskoschaden.
Bei der Wertfeststellung des Fahrzeugs, z.B. bei einem Diebstahl, geht ja der Versicherer von einem Serienfahrzeug aus, zuzüglich einer kleinen Summe an Extras, die beim Vertragsabschluss angegeben bzw. nachgemeldet wurden und die bis zu einem gewissen Wert beitragsfrei mitversichert sind (abhängig vom Vertrag und Geselllschaft).
Von daher macht es immer Sinn wertsteigernde Umbauten anzugegeben, wobei Dein roter Ventildeckel nicht unbedingt unter Wertsteigerung bzw. Leistungstuning einzuordnen sein wird .
Ansonsten schaut man nach einer Schadensregelierung vielleicht ziemlich dumm aus der Wäsche.
Leistungssteigerungen sind nach meinen Erfahrungen sogar ohne Beitragsanhebung zu versichern, man muss es nur der Gesellschaft mitteilen.
Ob man diesen Weg geht oder stattdessen hofft, dass man so durchkommt, soll ja jeder für sich entscheiden.
Aber es gibt nur einen richtigen bzw. korrekten Weg.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.