28.09.2007, 00:14
Hallo didi c4 !
Also prinzipiell mal egal ob die jetzt leuchten oder nicht, nach unseren bestimmungen in österreich (ich glaube auch in deutschland) dürfen die nebelscheinwerfer (breitstrahler) nur in verbindung mit abblendlicht leuchten.
Nach unseren bestimmungen , ist es seit einführung des "TAGFAHRLICHT´S" , allerdings zulässig , zusatzleuchten die original in der front eingebaut sind , als tagfahrlicht zu verwenden.
Also , soweit so gut (oder auch nicht) , du hast jedenfalls die möglichkeit , über einen eigenen schalter den du über irgend eine zuleitung (+15) die bei zündung ein strom führt an ein relais führst und damit die lichter einschaltest.
die originalleitung musst du allerdings dann bei den lampen abklemmen , wie es aussieht ist diese zuleitung sowiso schon ausser betrieb.
in dieser form kannst du bei schalter ein , die leuchten als tagfahrlicht nutzen (das sich automatisch bei zündung ein einschaltet und bei zündung aus - ausschaltet) oder du kannst ab zündung ein / ein und ausschalten wie du willst.
na jedenfalls hab ich das so gelöst und es wurde bei uns so zugelassen.
ausserdem kannst du davon ausgehen, dass die lichtanlage auf schweizer oder sonst irgend welcher bestimmungen umgebaut wurde und da oft die sensationellsten schaltungsvarianten zustande kommen, um den bestimmungen der behörde zu entsprechen!
grüsse gü und lass hören
Also prinzipiell mal egal ob die jetzt leuchten oder nicht, nach unseren bestimmungen in österreich (ich glaube auch in deutschland) dürfen die nebelscheinwerfer (breitstrahler) nur in verbindung mit abblendlicht leuchten.
Nach unseren bestimmungen , ist es seit einführung des "TAGFAHRLICHT´S" , allerdings zulässig , zusatzleuchten die original in der front eingebaut sind , als tagfahrlicht zu verwenden.
Also , soweit so gut (oder auch nicht) , du hast jedenfalls die möglichkeit , über einen eigenen schalter den du über irgend eine zuleitung (+15) die bei zündung ein strom führt an ein relais führst und damit die lichter einschaltest.
die originalleitung musst du allerdings dann bei den lampen abklemmen , wie es aussieht ist diese zuleitung sowiso schon ausser betrieb.
in dieser form kannst du bei schalter ein , die leuchten als tagfahrlicht nutzen (das sich automatisch bei zündung ein einschaltet und bei zündung aus - ausschaltet) oder du kannst ab zündung ein / ein und ausschalten wie du willst.
na jedenfalls hab ich das so gelöst und es wurde bei uns so zugelassen.
ausserdem kannst du davon ausgehen, dass die lichtanlage auf schweizer oder sonst irgend welcher bestimmungen umgebaut wurde und da oft die sensationellsten schaltungsvarianten zustande kommen, um den bestimmungen der behörde zu entsprechen!
grüsse gü und lass hören