27.10.2007, 11:49
vom Innenministerium Baden-Württemberg gab es vor kurzem einen Erlass, dass grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen für kleine Kennzeichen mehr erteilt und diese Kennzeichen nicht mehr zugeteilt werden dürfen (abgesehen von H-Kennzeichen).
Für die Baden-Württemberger sieht es also bei kleinen Kennzeichen schlecht aus. Eine entsprechende Eintragung dürfte daran auch nichts ändern.
Für die Baden-Württemberger sieht es also bei kleinen Kennzeichen schlecht aus. Eine entsprechende Eintragung dürfte daran auch nichts ändern.