09.12.2007, 18:13
Zulassungsstellen erteilen keine Ausnahmegenehmigungen. Wenn, dann das Regierungspräsidium - aber an deren Ausnahmegenehmigungen müssen sich die Zulassungsstellen natürlich nicht halten, obwohl es deren vorgesetzte Behörde ist. Der TÜV erteilt ebenfalls keine Ausnahmegenehmigungen, er nimmt aber Eintragungen vor.
Viel Glück !
Viel Glück !
Gruß, Midnight-Cruiser