22.12.2007, 21:04
Zitat:Original von Andre'
Hallo Herbert,
dann würde ich nach dem TÜV die Leuchten sofort wieder aktivieren.
ggf. andere Prüforganisation wählen. Denn, Sicherheit geht vor.
Wenn man etwas reaktiviert, was der TÜV nicht toleriert bzw. nicht eingetragen hat (Seitliche Rückfahrleuchten sind definitiv ein Fall für eine Ausnahmegenehmigung) erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.
Daher:
Lieber jemanden finden, der einem diese Leuchten einträgt und mit ruhigem Gewissen die dunklen Ecken von Tiefgaragen ausleuchten
Grüße Marco