01.01.2008, 21:16
Rote Seitenmarkierungsleuchten sind dann erlaubt, wenn Sie mit den normalen Rückleuchten im selben Gehäuse sitzen. Das ist im Falle des Volvo ja gegeben.
Weiße Leuchten dürfen nur nach vorne gerichtet dauernd leuchten und nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang. Dass man die Leuchten einer rückwärts ausparkenden C4 evtl. von der Seite nicht sehen kann und die seitlichen daher durchaus sicherheitsfördernd sein können muss der Gesetzgeber wohl bei seiner Ausarbeitung der StVZO übersehen haben ...
Weiße Leuchten dürfen nur nach vorne gerichtet dauernd leuchten und nach hinten bei eingelegtem Rückwärtsgang. Dass man die Leuchten einer rückwärts ausparkenden C4 evtl. von der Seite nicht sehen kann und die seitlichen daher durchaus sicherheitsfördernd sein können muss der Gesetzgeber wohl bei seiner Ausarbeitung der StVZO übersehen haben ...