02.01.2008, 00:31
Zitat:Original von Rolli
Rote Seitenmarkierungsleuchten sind dann erlaubt, wenn Sie mit den normalen Rückleuchten im selben Gehäuse sitzen. Das ist im Falle des Volvo ja gegeben.
also dieses hatte ich eigentlich so verstanden, das das dann mit im roten plastik liegen müßte.
also bei meinem bild z.b. da übern eingekreisten z.b.
achja das is schon nen krampf hier in ger