24.01.2008, 22:01
Zitat:Original von King Karl
besteht bei einer Kurzzeitzulassung kein Diebstahl und Kaskoschutz.
Hi Karl,
diese Aussage ist pauschal nicht richtig...man muss es nur die TK/VK
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Kostete übrigens bei mir das gleiche, wie die "normale" Haftpflichtdeckung
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Gruß
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Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz
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