18.02.2008, 21:48
Zur Klärung:
Hier der Anforderungskatalog vom TÜV Süd.
In der Regel verlangt die Versicherung bei Kasko noch ein aktuelles Wertgutachten.
Gruß
Markus
Zitat:Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Hier der Anforderungskatalog vom TÜV Süd.
In der Regel verlangt die Versicherung bei Kasko noch ein aktuelles Wertgutachten.
Gruß
Markus