20.02.2008, 16:26
Der ermittelte Zeitwert, die Höhe des Schadens und daraus resultierend, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, müsste doch eigentlich schon alles im Gutachten stehen.
Da du es ja schon an deinen Anwalt übergeben hast, solltest du auch alles weitere ihm überlassen und alle Schriftstücke, Anfragen usw., die du von der gegnerischen Versicherung bekommst, an ihn weiterleiten und nichts mehr selbst ohne Rücksprache mit ihm ausfüllen, unterschreiben usw.
Da du es ja schon an deinen Anwalt übergeben hast, solltest du auch alles weitere ihm überlassen und alle Schriftstücke, Anfragen usw., die du von der gegnerischen Versicherung bekommst, an ihn weiterleiten und nichts mehr selbst ohne Rücksprache mit ihm ausfüllen, unterschreiben usw.
Gruß, Midnight-Cruiser
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