20.02.2008, 22:27
Zitat:Original von JE
Hallo,
am Samstag hat eine ziemlich blöde Verkehrsteilnehmerin meine C4, 1988 kaputt gefahren. Sie ist mit Volldampf auf mein rechtes Vorderrad geprallt und dabei lt. Gutachter einen Schaden von ca. 13.000 € verursacht. Ich habe diesen Vorgang meinem Anwalt übergeben, bin aber für jeden Hinweis bzgl. des Umgangs mit Versicherungen, insbesondere wenn es um -Zeitwertermittlungen bzw. Totalschaden oder nicht - handelt.
Jürgen Eichenbrenner
(0171/677 0123)
Jürgen, wenn Du Deinen Anwalt sorgfältig gewählt hast und ihm vertrauen kannst, lass ihn
machen und sieh davon ab, direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, das ist nur
kontraproduktiv.
Der Wiederbeschaffungswert sollte bereits im Gutachten stehen, so daß Du sehen kannst, ob eine Abrechnung auf Reparaturbasis möglich ist. Die Kosten der Reparatur dürfen max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, dann muss aber auch auf Rechnung repariert werden.
Gruß Edgar