08.03.2008, 12:15
Zitat:Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen.
es besteht keine grundsätzliche pflicht mehr für die abfrage. diese wird nur noch "in einzelfällen" gemacht - nach welchem system weiß aber wohl niemand.
die auskunft deiner zulassungsstelle war in sofern falsch, sie könnten natürlich trotzdem argumentieren das sie es gerade bei deinem fahrzeug machen wollten.