22.03.2003, 14:24
Moin,
HK-Vette schrieb:
"in Bayern muß fürs Jahr bezahlt werden"
Sorry, daß ich widerspreche, aber das ist Nonsens.
In Bayern kann sehr wohl halbjährlich bezahlt werden. Voraussetzung ist die Überschreitung einer bestimmten jährlichen Steuerschuld. Die Grenze liegt meines Wissens bei 600 Euronen.
Im Bescheid letzten Jahres waren festgesetzt -
- 617 EUR bei jährlicher und
- 318 EUR bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Nach kurzem Anruf beim FA kam bei mir sogar noch ein Schreiben an, in dem mir die Änderung der Zahliungsweise auf halbjährlich hochoffiziell bestätigt wurde.
Gruß
Herb
HK-Vette schrieb:
"in Bayern muß fürs Jahr bezahlt werden"
Sorry, daß ich widerspreche, aber das ist Nonsens.
In Bayern kann sehr wohl halbjährlich bezahlt werden. Voraussetzung ist die Überschreitung einer bestimmten jährlichen Steuerschuld. Die Grenze liegt meines Wissens bei 600 Euronen.
Im Bescheid letzten Jahres waren festgesetzt -
- 617 EUR bei jährlicher und
- 318 EUR bei halbjährlicher Zahlungsweise.
Nach kurzem Anruf beim FA kam bei mir sogar noch ein Schreiben an, in dem mir die Änderung der Zahliungsweise auf halbjährlich hochoffiziell bestätigt wurde.
Gruß
Herb
Hubraum statt Wohnraum