01.04.2008, 21:02
Hallo,
das T1-Dokument ist ein Warenbegleitpapier bei der Einfuhr aus Nicht EU-Ländern, wenn nicht direkt im Zollamt an Grenze, Flughafen, Seehafen verzollt wird.
So bleibt immer bis zur entgültigen Verzollung nachvollziehbar um was und um welchen Wert es sich handelte.
Bedeutet also im Klartext also "nicht verzollt".
Gruß
Tom
das T1-Dokument ist ein Warenbegleitpapier bei der Einfuhr aus Nicht EU-Ländern, wenn nicht direkt im Zollamt an Grenze, Flughafen, Seehafen verzollt wird.
So bleibt immer bis zur entgültigen Verzollung nachvollziehbar um was und um welchen Wert es sich handelte.
Bedeutet also im Klartext also "nicht verzollt".
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.