02.04.2008, 13:38
Zitat:Original von badboy1306
@gil hi,also ich muss sagen bei mir war die fa.schmidt damals total hilfsbereitfelgen wurden alle vier abgeholt von denen und nach einer woche wieder neue bekommen
die auch gebracht wurden
kann da wirklich nicht negatives gegen sagen
gruss dirk
@badboy
freut mich das die sich bei Dir bemüht haben ,ich bin auch Geschäftsmann aber erstens behandle ich meine Kunden gleich und zweitens stehe ich für meine Fehler gerade .
Dieser Fall wird sicher trotzdem zu denen zurück führen wenn der wo mir die Felgen verkauft hat die Felgen zurück nehmen muss .
Ich glaube nicht das der dann die Felgen wegwirft sondern da er ja die Felgen als erstkunde gekauft hat steht ja der Hersteller dafür gerade.
@Gil Speed
Gibt es eigentlich keine Innung, die solche Fehler überwacht und dafür sorgt, dass Händler nicht sowas verkaufen? Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit dem Wissen, dass mein Auto deutlich hinter der 300 Km/h Grenze seine Höchstgeschwindigkeit erreicht, zum Überholvorgang ansetze und ich mitten im Gegenverkehr beim Überholen von der ASR gestoppt werde, weil die "Schmidtherren" diese fehlerhafte Kombi verkauft haben...
Sorry, da hört es bei mir auf. Alleine den Kunden mit dieser Kombi weiterfahren zu lassen, sollte schon bestraft werden!
Jeder Autohersteller macht ne kostenlose Rückrufaktion...egal wer gerade Besitzer des Fahrzeugs ist...ausserdem könnte man auch beim Tüv ansetzen, der offensichtlich auch nicht richtig hingeschaut hat. Tritt man dem auf die Füße, werden die Schmidtprodukte vielleicht mal genauer geprüft.
Gute Idee muß ich mal mit meinem Anwalt bereden

nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht ...