07.04.2008, 14:01
Aber wenn er den originalen Brief nicht hat, muß er den alten Brief doch aufbieten lassen.
Zumindest braucht er, großes Wohlwollen der Zulassungsstelle vorausgesetzt, einen Kaufvertrag, der ihn als rechtmäßigen Eigentümer ausweist.
Mein Auto hatte auch keinerlei Papiere. Durch die Vorlage der letzten beiden Kaufverträge und Bescheinigungen der letzten beiden Besitzer habe ich sofort einen neuen KFZ-Brief bekommen. Das fällt aber in die Abteilung "Glück gehabt" und ist nicht üblich.
Zumindest braucht er, großes Wohlwollen der Zulassungsstelle vorausgesetzt, einen Kaufvertrag, der ihn als rechtmäßigen Eigentümer ausweist.
Mein Auto hatte auch keinerlei Papiere. Durch die Vorlage der letzten beiden Kaufverträge und Bescheinigungen der letzten beiden Besitzer habe ich sofort einen neuen KFZ-Brief bekommen. Das fällt aber in die Abteilung "Glück gehabt" und ist nicht üblich.