05.05.2008, 12:17
Hallo,
also wie gerade am Telefon gesagt: Die ECE R48 ist das Dokument nach dem über eine LWR entschieden wird. Das muß auch der TÜV Prüfer anerkennen, da es ein amtliches Dokument ist.
Ist also nichts mit Hörensagen aus unserem Forum sondern es steht dort schwarz auf weiß.
Viel Erfolg.
Sollte das auch nicht funktionieren, könnte man noch versuchen mit einer EU C6 vor Ort zu sein. Dann kann man ihm direkt am Fahrzeug beweisen, daß keine LWR vorhanden ist.
Er kann keine Nachrüstung verlangen, wenn ein baugleiches Fahrzueg offiziell so zugelassen wird.
also wie gerade am Telefon gesagt: Die ECE R48 ist das Dokument nach dem über eine LWR entschieden wird. Das muß auch der TÜV Prüfer anerkennen, da es ein amtliches Dokument ist.
Ist also nichts mit Hörensagen aus unserem Forum sondern es steht dort schwarz auf weiß.
Viel Erfolg.
Sollte das auch nicht funktionieren, könnte man noch versuchen mit einer EU C6 vor Ort zu sein. Dann kann man ihm direkt am Fahrzeug beweisen, daß keine LWR vorhanden ist.
Er kann keine Nachrüstung verlangen, wenn ein baugleiches Fahrzueg offiziell so zugelassen wird.