24.05.2008, 19:54
eine Leuchtweitenregulierung ist nicht vorgeschrieben.
Es gibt nur eine Vorschrift, wie stark sich die Neigung des Abblendlichts bei verschiedenen Beladungszuständen ändern darf. Bei den meisten Autos ist diese Vorschrift nur mit einer Leuchtweitenregulierung zu erfüllen.
Wenn das Auto eine harte Federung und wenig Zuladung hat, kann es auch ohne Leuchtweitenregulierung gehen. Bei Autos mit Niveauregulierung sowieso.
Bei Importfahrzeugen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. Nur bei Xenon-Scheinwerfern wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Es gibt nur eine Vorschrift, wie stark sich die Neigung des Abblendlichts bei verschiedenen Beladungszuständen ändern darf. Bei den meisten Autos ist diese Vorschrift nur mit einer Leuchtweitenregulierung zu erfüllen.
Wenn das Auto eine harte Federung und wenig Zuladung hat, kann es auch ohne Leuchtweitenregulierung gehen. Bei Autos mit Niveauregulierung sowieso.
Bei Importfahrzeugen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. Nur bei Xenon-Scheinwerfern wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)