05.06.2008, 11:58
Ich seh das mit dem Eintragen eines Auspuffs etwas entspannter. Es ist ja leider so, dass man fast jeden Auspuff, der richtig Spass macht nicht eingetragen bekommt. (kenn das noch von meinem 350z)
Die meisten Polizisten wissen nicht wie eine Corvette klingt und wie laut ein Serienmäßiger Auspuff ist. Die stellen das Auto gleich mit einem Ferrari oder einem Lamborghini. Und diese Autos sind ja werkseitig sau laut! Man kann die Corvette nicht mit einem 3er BMW und nem riesen Ofenrohr als Auspuff vergleichen. Die werden ständig angehalten, weil die meisten Polizisten wissen, dass da was nicht serienmäßig ist.
Und falls der unwarscheinliche Fall eintreten sollte, dass man von einem der ganz ganz wenigen Polizisten angehalten wird, der darauf kommt, dass etwas an der Abgasanlage verändert wurde... was passiert denn da!?!?!?
Zuersteinmal muss er gewillt sein den Mangel überhaupt zu verfolgen. Und falls er das tut, dann ist hierfür die Strafe sehr moderat.
Nach §19 Abs. 2 StVZO (Geräuschvariante) erlischt die Betriebserlaubnis. Das wird mit 50€ und 3 Punkten geahndet. Dann bekommt man eine Mängelkarte und muss das Auto entweder mit eingetragenem Auspuff oder zurückgerüstet vorführen. Na und! Dann schraubt man halt mal kurz den serienmäßigen Auspuff dran und fährt beim nächsten Polizeirevier oder der Zulassungsstelle vor und lässt sich nen Stempel auf die Mägelkarte machen.
Und was die meisten denken, dass durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund einem anderen Geräuschverhalten auch der Versicherungsschutz flöten geht ist Quatsch! Dazu gibts etliche Gerichtsurteile, die das widerlegen!
Ich werde mir, wenn meine C6 endlich da ist einen Auspuff anfertigen lassen, der ähnlich wie dieser hier klingen sollte!!!
https://www.youtube.com/watch?v=PrpREIdQuoM
Die meisten Polizisten wissen nicht wie eine Corvette klingt und wie laut ein Serienmäßiger Auspuff ist. Die stellen das Auto gleich mit einem Ferrari oder einem Lamborghini. Und diese Autos sind ja werkseitig sau laut! Man kann die Corvette nicht mit einem 3er BMW und nem riesen Ofenrohr als Auspuff vergleichen. Die werden ständig angehalten, weil die meisten Polizisten wissen, dass da was nicht serienmäßig ist.
Und falls der unwarscheinliche Fall eintreten sollte, dass man von einem der ganz ganz wenigen Polizisten angehalten wird, der darauf kommt, dass etwas an der Abgasanlage verändert wurde... was passiert denn da!?!?!?
Zuersteinmal muss er gewillt sein den Mangel überhaupt zu verfolgen. Und falls er das tut, dann ist hierfür die Strafe sehr moderat.
Nach §19 Abs. 2 StVZO (Geräuschvariante) erlischt die Betriebserlaubnis. Das wird mit 50€ und 3 Punkten geahndet. Dann bekommt man eine Mängelkarte und muss das Auto entweder mit eingetragenem Auspuff oder zurückgerüstet vorführen. Na und! Dann schraubt man halt mal kurz den serienmäßigen Auspuff dran und fährt beim nächsten Polizeirevier oder der Zulassungsstelle vor und lässt sich nen Stempel auf die Mägelkarte machen.
Und was die meisten denken, dass durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund einem anderen Geräuschverhalten auch der Versicherungsschutz flöten geht ist Quatsch! Dazu gibts etliche Gerichtsurteile, die das widerlegen!
Ich werde mir, wenn meine C6 endlich da ist einen Auspuff anfertigen lassen, der ähnlich wie dieser hier klingen sollte!!!
https://www.youtube.com/watch?v=PrpREIdQuoM
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."