31.07.2008, 13:06
Hallo !
zuerst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps. Im Moment gibt es noch einiges zu erledigen und besprechen und ich komme kaum dazu ins Forum zu schauen. Aber hier jetzt schon einige Antworten. Wie im ersten Beitrag den Unfallhergang schon beschrieben, sehe auch ich den Vorwurf § 315c als unbegründet. Es gibt an dieser Stelle kein Überholverbot, die durchgezogene Linie ist aus der Gegenrichtung zu sehen. Vermutlich musste die Polizei durch Zeugenbereichte entsprechend handeln (Beschlagnahmung der Fahrerlaubnis). In den nächsten Wochen werden vom Juristen diese Berichte/Akten gesichtet, dann wird es dazu neue Infos geben. Großes Glück war, dass außer mir (leicht verletzt) niemand verletzt oder geschädigt wurde. Der Rest ist "Blechschaden" und kann ersetzt weren. Im Moment denke ich, dass meine/unsere Corvettezeit damit beendet ist, aber durch Gespräche mit Freunden konnte ich feststellen, dass einige ähnliche Erfahrungen gesammelt haben und nach einer Pause doch wieder zum ursprünglichen Gedanken zurückgefunden haben. Im Moment bin ich einfach noch "beeinträchtigt", mal sehen wie sich die Sache und die nächsten Wochen entwickelt.
Zur Technik auch noch einige Anmerkungen: Es sind die serienmäßigen EMTs montiert. An dieser Stelle der Landstaße habe ich schon häufig auch mit meinem Zweitwagen (Golf, 105 kW, DSG) ohne Probleme überholt. Die Automatik schaltet beim Kick-Down sehr schnell runter und der Überholvorgang läuft präzise, praktisch wie auf Schienen, ab. Bei der Corvette lief das leider nicht so; hier hatte ich den Eindruck dass es durch zusätzliche Schaltvorgänge/Regelung Antischlupfsystem keine kontinuierliche Beschleunigung gab.
Grüße
Dr. Hackenbush
zuerst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps. Im Moment gibt es noch einiges zu erledigen und besprechen und ich komme kaum dazu ins Forum zu schauen. Aber hier jetzt schon einige Antworten. Wie im ersten Beitrag den Unfallhergang schon beschrieben, sehe auch ich den Vorwurf § 315c als unbegründet. Es gibt an dieser Stelle kein Überholverbot, die durchgezogene Linie ist aus der Gegenrichtung zu sehen. Vermutlich musste die Polizei durch Zeugenbereichte entsprechend handeln (Beschlagnahmung der Fahrerlaubnis). In den nächsten Wochen werden vom Juristen diese Berichte/Akten gesichtet, dann wird es dazu neue Infos geben. Großes Glück war, dass außer mir (leicht verletzt) niemand verletzt oder geschädigt wurde. Der Rest ist "Blechschaden" und kann ersetzt weren. Im Moment denke ich, dass meine/unsere Corvettezeit damit beendet ist, aber durch Gespräche mit Freunden konnte ich feststellen, dass einige ähnliche Erfahrungen gesammelt haben und nach einer Pause doch wieder zum ursprünglichen Gedanken zurückgefunden haben. Im Moment bin ich einfach noch "beeinträchtigt", mal sehen wie sich die Sache und die nächsten Wochen entwickelt.
Zur Technik auch noch einige Anmerkungen: Es sind die serienmäßigen EMTs montiert. An dieser Stelle der Landstaße habe ich schon häufig auch mit meinem Zweitwagen (Golf, 105 kW, DSG) ohne Probleme überholt. Die Automatik schaltet beim Kick-Down sehr schnell runter und der Überholvorgang läuft präzise, praktisch wie auf Schienen, ab. Bei der Corvette lief das leider nicht so; hier hatte ich den Eindruck dass es durch zusätzliche Schaltvorgänge/Regelung Antischlupfsystem keine kontinuierliche Beschleunigung gab.
Grüße
Dr. Hackenbush