31.07.2008, 22:15
hallo,
ich habe es inzwischen selbst herausgefunden.
leider sind eure antworten nicht richtig.
es gibt sehr wohl eine gesetzliche mindestanforderung an die gesamtbremskraft aller 4 räder.
ich habe das sowohl mit einem tüv prüfingenieur als auch mit einem von der gtü besprochen.
es ist ja auch logisch das ein geländewagen der 2 Tonnen wiegt und vorne 150 / 150 und hinten 100/100 bringt keinesfalls als in Ordnung anzusehen ist, da wahrscheinlich der bremsweg bei 100 km/h 500 meter lang wäre. deswegen muss ich dir auch widersprechen wenn du sagst dass allein die abweichung rechts und links entscheident ist.
und zwar lautet die formel folgendermassen (die obige Formel ist falsch):
Summe der einzelnen Radbremswerte geteilt durch ZGGW multipliziert mit 100 >= 50%
als Beispiel
Auto wiegt 2 Tonnen
vorne 350 /360
hinten 150/160
350 + 360 + 150 +160 = 1020 geteilt durch 2000 ergibt 0,51 multipliziert mit 100 ergibt das dann 51 Prozent also gerade geschafft
hätte das gleiche Auto aber hinten 120 /110 wäre es durchgefallen.
Die Computer von TÜV / Dekra / GTÜ usw. berechnen das nach der Eingabe automatisch und lassen den Wagen wenn er die Werte nicht erreicht durchfallen mit dem Hinweis Bremskraft z.B. an der Hinterachse ungenügend.
Habe das eben mit einem Prüfingenieur durchgekaut und zum Glück die HU gerade so bestanden. Bei der ersten Kontrolle bin ich nämlich deswegen durchgeflogen.
LG
Andy
ich habe es inzwischen selbst herausgefunden.
leider sind eure antworten nicht richtig.
es gibt sehr wohl eine gesetzliche mindestanforderung an die gesamtbremskraft aller 4 räder.
ich habe das sowohl mit einem tüv prüfingenieur als auch mit einem von der gtü besprochen.
es ist ja auch logisch das ein geländewagen der 2 Tonnen wiegt und vorne 150 / 150 und hinten 100/100 bringt keinesfalls als in Ordnung anzusehen ist, da wahrscheinlich der bremsweg bei 100 km/h 500 meter lang wäre. deswegen muss ich dir auch widersprechen wenn du sagst dass allein die abweichung rechts und links entscheident ist.
und zwar lautet die formel folgendermassen (die obige Formel ist falsch):
Summe der einzelnen Radbremswerte geteilt durch ZGGW multipliziert mit 100 >= 50%
als Beispiel
Auto wiegt 2 Tonnen
vorne 350 /360
hinten 150/160
350 + 360 + 150 +160 = 1020 geteilt durch 2000 ergibt 0,51 multipliziert mit 100 ergibt das dann 51 Prozent also gerade geschafft
hätte das gleiche Auto aber hinten 120 /110 wäre es durchgefallen.
Die Computer von TÜV / Dekra / GTÜ usw. berechnen das nach der Eingabe automatisch und lassen den Wagen wenn er die Werte nicht erreicht durchfallen mit dem Hinweis Bremskraft z.B. an der Hinterachse ungenügend.
Habe das eben mit einem Prüfingenieur durchgekaut und zum Glück die HU gerade so bestanden. Bei der ersten Kontrolle bin ich nämlich deswegen durchgeflogen.
LG
Andy