12.08.2008, 16:07
Der einzig rechtlich mögliche Weg ohne das Risiko der erloschenen Betriebserlaubnis oder des Bußgeldes wäre, einen US-Import mit einer Ausnahmegenehmigung von den deutschen Lampen "befreien" zu lassen und dann darauf verweisen, dass die dunklen Leuchten ohne CE-Zeichen der Zulassung entsprächen und US-Norm seien. Die Rennleitung kann das vor Ort nicht überprüfen und gibt fast immer klein bei: deshalb bin ich bei meinem Jeep 5.9 auch mit Xenonlicht unterwegs, obwohl es das `98 noch garnicht gab.
lg aus Willich
Dieter
lg aus Willich
Dieter
Zur Zeit nur interessirter Mitleser, seit Testdays aber merklich infiziert...