18.08.2008, 12:10
Folgendes habe ich gerade in der "Oldtimer Markt" 8/2008 gefunden:
"Freie Fahrt
Bislang fielen als LKW zugelassene Transporter und Geländewagen unter das LKW Sonntagsfahrverbot, wenn sie einen Anhänger zogen. Nun haben sie in vielen Bundeländern freie Fahrt - unter 2 Bedingungen: Das Zugfahrzeug muss unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bleiben, und Anhänger oder Ladung müssen Sport- oder Freizeitzwecken dienen. Auch Oldtimer LKW auf dem Weg zu Treffen haben freie Fahrt."
In welchen Bundesländern das gilt steht da leider nicht, kannst ja evtl. mal in der Redaktion nachfassen.
Kommerzielle Fahrten bleiben von der Regelung aber wohl ausgenommen.
Frank
"Freie Fahrt
Bislang fielen als LKW zugelassene Transporter und Geländewagen unter das LKW Sonntagsfahrverbot, wenn sie einen Anhänger zogen. Nun haben sie in vielen Bundeländern freie Fahrt - unter 2 Bedingungen: Das Zugfahrzeug muss unter einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bleiben, und Anhänger oder Ladung müssen Sport- oder Freizeitzwecken dienen. Auch Oldtimer LKW auf dem Weg zu Treffen haben freie Fahrt."
In welchen Bundesländern das gilt steht da leider nicht, kannst ja evtl. mal in der Redaktion nachfassen.
Kommerzielle Fahrten bleiben von der Regelung aber wohl ausgenommen.
Frank