02.05.2003, 18:24
Zitat:Das von mir abgegebene Statement rührte aus einer Information, die ich von Dritten bekommen habe, von der ich aber auch meinte, daß sie mein StB bestätigt hatte. Ich werde auf jeden Fall noch mal genaue Erkundigungen einholen ....
Nun habe ich mich noch mal an der Quelle schlau gemacht:
Fakt ist, daß es (eigentlich) keine Rechtsgrundlage und auch keinen Ermessensspielraum für die von mir beschriebene Vorgehensweise (= keine 1% Versteuerung bei nachgewiesenem "reinen" Privatfahrzeug) gibt. Insoweit hat Manni völlig recht.
Fakt ist aber auch, daß manche Finanzämter trotzdem nach dieser Regelung verfahren ...
Man sollte deshalb einfach mal bei seinem Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt vorstellig werden und mal vorsichtig anfragen, ob so eine Regelung von ihm akzeptiert würde ....
Mit steuergünstigen Grüßen
Tripower