21.08.2008, 18:44
Es gibt kein explizites Verbot, rot zu blinken. Es gibt nur ein explizites Gebot, gelb zu blinken. Die Vorschriften sind in § 54 der StVZO geregelt. Dort steht unter anderem:
Absatz 1: .....Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.....
Absatz 3: Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
In § 70 sind die Ausnahmegenehmigungen abgehandelt.
Wenn du eine solche hast, darfst du.
Absatz 1: .....Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.....
Absatz 3: Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
In § 70 sind die Ausnahmegenehmigungen abgehandelt.
Wenn du eine solche hast, darfst du.
Gruß, Midnight-Cruiser
