22.09.2008, 21:05
Einschreiben mit Mängelrüge und Aufforderung zur Nachbesserung an die auf der Rechnung angegebene Anschrift.
Dann gibt es sicher auch eine Antwort. Falls nicht, nächste Runde.
Gruß
Uli
Dann gibt es sicher auch eine Antwort. Falls nicht, nächste Runde.
Gruß
Uli
![[Bild: ycp.gif]](https://www.corvetteforum.de/images/ycp.gif)