11.12.2008, 12:01
Hi,
ich habe ein Gutachten nach § 19 (2) / 21 StVZO - "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis".
Darin steht: M. Auspuffanlage, bestehend aus Fächerkrümmer sowie links- u. rechtsseitig verlegten, verchromten, gedämpften Sidepipes i. Verbind. m. Hitzeschild, ohne Kennz. L = 1150 mm, Durchm. 100 mm, Auspuffanl. nach RREG.
Ich hab Hookers drauf.
Was die wohl mit "gedämpft" und "Hitzeschild" meinen????
Davon könnte ich Dir ne Kopie schicken oder faxen. Wenn's hilft.
Grüßle
ich habe ein Gutachten nach § 19 (2) / 21 StVZO - "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis".
Darin steht: M. Auspuffanlage, bestehend aus Fächerkrümmer sowie links- u. rechtsseitig verlegten, verchromten, gedämpften Sidepipes i. Verbind. m. Hitzeschild, ohne Kennz. L = 1150 mm, Durchm. 100 mm, Auspuffanl. nach RREG.
Ich hab Hookers drauf.
Was die wohl mit "gedämpft" und "Hitzeschild" meinen????
Davon könnte ich Dir ne Kopie schicken oder faxen. Wenn's hilft.
Grüßle
Jürgen
Wer Neues entdecken will, muss die ausgelatschten Pfade verlassen.
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