05.06.2003, 18:07
Diese freundliche Aufforderung gibt es bei mir zu lesen.
Ich habe den Motor angelassen, und mit der Meldung "Zündschlüssel für 10s ziehen" ist das Lenkradschloss eingerastet. Nach kurzem Warten erscheint dann erst wahlweise "Zündschlüssel für 10s ziehen" oder "Lenkradschloss warten". Batterie abklemmen hat auch nichts genutzt, das Schloss läßt nicht mehr locker.
Zum Glück steht der Wagen, und es ist nicht bei der Fahrt passiert. Das hab' ich jetzt davon, dass ich mich an der Briefaktion nicht beteiligt habe. Da habe ich nie richtig rein geguckt (bis jetzt).
Das ganze ist wohl ein Garantiefall, es gibt ja die Rückrufaktion. Habe ich eigentlich Anspruch darauf, dass der Wagen bei mir abgeholt wird, oder muss ich da den ADAC bemühen?
Till
Ich habe den Motor angelassen, und mit der Meldung "Zündschlüssel für 10s ziehen" ist das Lenkradschloss eingerastet. Nach kurzem Warten erscheint dann erst wahlweise "Zündschlüssel für 10s ziehen" oder "Lenkradschloss warten". Batterie abklemmen hat auch nichts genutzt, das Schloss läßt nicht mehr locker.
Zum Glück steht der Wagen, und es ist nicht bei der Fahrt passiert. Das hab' ich jetzt davon, dass ich mich an der Briefaktion nicht beteiligt habe. Da habe ich nie richtig rein geguckt (bis jetzt).
Das ganze ist wohl ein Garantiefall, es gibt ja die Rückrufaktion. Habe ich eigentlich Anspruch darauf, dass der Wagen bei mir abgeholt wird, oder muss ich da den ADAC bemühen?
Till
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