22.12.2008, 14:18
Schade.
Aber deswegen hättest Du immer noch Anspruch auf zuviel bezahlte Steuer für das Jahr bis zur Abmeldung. Natürlich erst nach entgültigem Richterspruch.
Gruß
Kai
Aber deswegen hättest Du immer noch Anspruch auf zuviel bezahlte Steuer für das Jahr bis zur Abmeldung. Natürlich erst nach entgültigem Richterspruch.
Gruß
Kai