12.06.2003, 19:50
der vekäufer sollte den wagen still legen... nicht abmelden. bei stilllegung bekommt der verkäufer eine bescheinigung auf der daten wie nächste hauptuntersuchung, abgasuntersuchung usw steht. mit dieser bescheinigung ist es das fahrzeug ohne probleme wieder anzumelden. bei abmeldung geht das nicht ohne weiteres. aber in der regel werden fahrzeuge die wieder angemeldet werden immer stillgelegt. sollte aber vor dem verkauf gemacht werden, weil der verkäufer sowohl kennzeichen als auch den fahrzeugbrief (wichtig) braucht. der fahrzeugschein wird natürlich eingezogen und bei wiederanmeldung ein neuer ausgestellt.
zur überführung. ein kurzzeitkennzeichen (gelb) ist 5 tage gültig. und kostet ca. 11euro bebühren und ca. 14euro für das schild. mit dieser kurzzeitzulassung darf man den wagen überführen, ein probefahrt machen oder ein überprüfungsfahrt nach einer reparatur machen.
zur überführung. ein kurzzeitkennzeichen (gelb) ist 5 tage gültig. und kostet ca. 11euro bebühren und ca. 14euro für das schild. mit dieser kurzzeitzulassung darf man den wagen überführen, ein probefahrt machen oder ein überprüfungsfahrt nach einer reparatur machen.