12.06.2003, 20:39
Kinders, ist doch ganz einfach.
Der Käufer kann den Wagen mit den Nummernschildern angemeldet vom Verkäufer übernehmen, wenn der Verkäufer das zuläßt.
Der Käufer geht dann mit den Schildern (ggf. auch mit Auto) zur Zulassungsstelle und meldet dann den Wagen ab - oder meldet ihn um auf seinen Namen. Abgemeldetete Autos müssen innerhalb eines Jahres wieder zugelassen werden, sonst ist eine neue Hauptuntersuchung nach §21 STVZO fällig wird. Und die Nummer ist auch nicht mehr frei, da sie nur ein Jahr reserviert ist. Kann manchmal recht ärgerlich sein, da viele Corvettefahrer für spezielle Kennzeichen und/oder "kurze" Nummern gekämpft haben. Siehe hierzu auch die Postings zu dem Thema "kleine Kennzeichen".
Anmelden und dann abmelden ohne sich die Versicherungsprämie zurückerstatten lassen, wie Midnight Cruiser das vorgeschlagen hat, würde ich auf keinen Fall tun. Es sei denn, Dein Hobby ist Geld verbrennen. Was macht es für einen Sinn, das Auto abzumelden und die volle Prämie zu bezahlen? Dann kann ich das Auto auch angemeldet lassen und auch mal ein bißchen rumfahren, wenn ich dazu in der Laune bin. Für abgemeldete Autos gibt es eine Ruheversicherung, die nur ca. 10% der Prämie kostet und die allfälligen Schäden absichert (Brand, Diebstahl, Wasser, etc.). Ich empfehle allerdings, vorher ein Gutachten erstellen zu lassen, damit es nicht zu Diskussionen über den Wert kommt.
Ich finde den Hinweis fatal, dass es mit einer Meldung des Verkäufers bei der Zulassungsstelle getan sein soll. DAS IST NICHT SO!!! Es ist erst möglich, den Wagen zwangsabzumelden, wenn man einen komplizierten und langwiergen Verwaltungsakt durchlaufen hat. Solange ist der Verkäufer verantwortlich. Und eventuelle Schäden im Zivilprozeß vom Verursacher einzuklagen, kann auch Jahre kosten, wenn man überhaupt Erfolg hat.
Grüße
Der Käufer kann den Wagen mit den Nummernschildern angemeldet vom Verkäufer übernehmen, wenn der Verkäufer das zuläßt.
Der Käufer geht dann mit den Schildern (ggf. auch mit Auto) zur Zulassungsstelle und meldet dann den Wagen ab - oder meldet ihn um auf seinen Namen. Abgemeldetete Autos müssen innerhalb eines Jahres wieder zugelassen werden, sonst ist eine neue Hauptuntersuchung nach §21 STVZO fällig wird. Und die Nummer ist auch nicht mehr frei, da sie nur ein Jahr reserviert ist. Kann manchmal recht ärgerlich sein, da viele Corvettefahrer für spezielle Kennzeichen und/oder "kurze" Nummern gekämpft haben. Siehe hierzu auch die Postings zu dem Thema "kleine Kennzeichen".
Anmelden und dann abmelden ohne sich die Versicherungsprämie zurückerstatten lassen, wie Midnight Cruiser das vorgeschlagen hat, würde ich auf keinen Fall tun. Es sei denn, Dein Hobby ist Geld verbrennen. Was macht es für einen Sinn, das Auto abzumelden und die volle Prämie zu bezahlen? Dann kann ich das Auto auch angemeldet lassen und auch mal ein bißchen rumfahren, wenn ich dazu in der Laune bin. Für abgemeldete Autos gibt es eine Ruheversicherung, die nur ca. 10% der Prämie kostet und die allfälligen Schäden absichert (Brand, Diebstahl, Wasser, etc.). Ich empfehle allerdings, vorher ein Gutachten erstellen zu lassen, damit es nicht zu Diskussionen über den Wert kommt.
Ich finde den Hinweis fatal, dass es mit einer Meldung des Verkäufers bei der Zulassungsstelle getan sein soll. DAS IST NICHT SO!!! Es ist erst möglich, den Wagen zwangsabzumelden, wenn man einen komplizierten und langwiergen Verwaltungsakt durchlaufen hat. Solange ist der Verkäufer verantwortlich. Und eventuelle Schäden im Zivilprozeß vom Verursacher einzuklagen, kann auch Jahre kosten, wenn man überhaupt Erfolg hat.
Grüße