12.06.2003, 22:36
Ok, also wenn ich zusammenfassen darf:
Offensichtlich habe ich die Wörter "stilllegen" und "abmelden" durcheinandergeschmissen.
Zur Vorgehensweise:
1. zum Verkäufer fahren
2. Fahrzeug bezahlen und mit Nummernschildern, die dran sind, mitnehmen.
3. Zur Versicherung gehen und das Fahrzeug versichern
4. Mit der Doppelkarte zur Meldestelle gehen
5. Wieder zur versicherung gehen und stilllegen
6. Nach der Stilllegungszeit wieder zur Versicherung...
7. ... und wieder zur Zulassungsstelle (??)
Ist diese Reighenfolge so korrekt ?
Wenn der Verkäufer die Vette nicht mit seinen Kennzeichen rausrückt, dann steh ich natürlich dumm da. Denn wenn ich aus München komme und die Vette in Hamburg steht, darf ich wieder zurück, Kennzeichen holen und wieder rauf fahren. Vorher klären ist schlecht, weil es sein kann, dass ich den Wagen nach Besichtigung doch nicht nehme. Dann wäre die Aktion mit den Überführungskennzeichen umsonst.
Hoffe es ist eher die Regel, dass die Verkäufer-Kennzeichen dran bleiben....
Offensichtlich habe ich die Wörter "stilllegen" und "abmelden" durcheinandergeschmissen.
Zur Vorgehensweise:
1. zum Verkäufer fahren
2. Fahrzeug bezahlen und mit Nummernschildern, die dran sind, mitnehmen.
3. Zur Versicherung gehen und das Fahrzeug versichern
4. Mit der Doppelkarte zur Meldestelle gehen
5. Wieder zur versicherung gehen und stilllegen
6. Nach der Stilllegungszeit wieder zur Versicherung...
7. ... und wieder zur Zulassungsstelle (??)
Ist diese Reighenfolge so korrekt ?
Wenn der Verkäufer die Vette nicht mit seinen Kennzeichen rausrückt, dann steh ich natürlich dumm da. Denn wenn ich aus München komme und die Vette in Hamburg steht, darf ich wieder zurück, Kennzeichen holen und wieder rauf fahren. Vorher klären ist schlecht, weil es sein kann, dass ich den Wagen nach Besichtigung doch nicht nehme. Dann wäre die Aktion mit den Überführungskennzeichen umsonst.
Hoffe es ist eher die Regel, dass die Verkäufer-Kennzeichen dran bleiben....