13.06.2003, 12:51
Habe gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Wenn ich den Wagen abmelde und keine Ruheversicherung abschließe, ist mein Wagen nicht versichert. Auch dann nicht, wenn die Prämie (Rest) von der Versicherung noch nicht zurückgezahlt wurde. Auch wenn die Prämie noch bei der Versicherung liegt und ich die nicht abfordere, hat der Wagen nicht automatisch eine Ruheversicherung. Originalton meines Versicherungsonkels: "Keine Versicherung der Welt versichert ein Risiko ohne Prämium. Dein Kollege (er meint hiermit Midnight Cruiser) wird sich wundern, wenn er einen Schaden hat."
Dann habe ich mit meiner Bekannten bei der Kölner Zulassungstelle telefoniert. Ihr standen die Haare zu Berge. Ich zitiere: "Solange der Wagen nicht um- oder abgemeldet ist, liegt erstmal die volle Verantwortung beim Halter. Das ist der, dem die Nummernschilder gehören, in unserem Fall der Verkäufer. Die Karte im Durchdruck des Kaufvertrages, auf der der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass das Auto verkauft wurde, ist nur eine Mitteilung, die Verwaltungsvorgänge beschleunigen soll, nicht aber den Verkäufer aus dem Obligo nimmt! Erst wenn die Ab- oder Ummeldung tatsächlich physisch vorgenommen wurde, gehen alle Verantwortungen auf den neuen Halter über."
Um das zu toppen, habe ich noch einen Juristen des ADAC in München angerufen. Er sagt genau das selbe.
Soviel dazu von meiner Seite. Mag sein, dass andere (ich meine hiermit u. a. Midnight Cruiser) ganz andere Erfahrungen gemacht haben. Nichts desto trotz sollte jeder von Zeit zu Zeit seine eigenen Gewohnheiten überprüfen.
Dann habe ich mir nochmal die Postings von Sebastian durchgelesen. Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass er uns ein wenig auf den Arm nehmen will. Ich empfehle dem Sebastian einen Besuch bei einem Automobilclub, da werden so ganz normale Vorgänge wie Autoum- und abmeldungen juristisch einwandfrei und auch verständlich erklärt.
Gott zum Gruße
Dann habe ich mit meiner Bekannten bei der Kölner Zulassungstelle telefoniert. Ihr standen die Haare zu Berge. Ich zitiere: "Solange der Wagen nicht um- oder abgemeldet ist, liegt erstmal die volle Verantwortung beim Halter. Das ist der, dem die Nummernschilder gehören, in unserem Fall der Verkäufer. Die Karte im Durchdruck des Kaufvertrages, auf der der Zulassungsstelle mitgeteilt wird, dass das Auto verkauft wurde, ist nur eine Mitteilung, die Verwaltungsvorgänge beschleunigen soll, nicht aber den Verkäufer aus dem Obligo nimmt! Erst wenn die Ab- oder Ummeldung tatsächlich physisch vorgenommen wurde, gehen alle Verantwortungen auf den neuen Halter über."
Um das zu toppen, habe ich noch einen Juristen des ADAC in München angerufen. Er sagt genau das selbe.
Soviel dazu von meiner Seite. Mag sein, dass andere (ich meine hiermit u. a. Midnight Cruiser) ganz andere Erfahrungen gemacht haben. Nichts desto trotz sollte jeder von Zeit zu Zeit seine eigenen Gewohnheiten überprüfen.
Dann habe ich mir nochmal die Postings von Sebastian durchgelesen. Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass er uns ein wenig auf den Arm nehmen will. Ich empfehle dem Sebastian einen Besuch bei einem Automobilclub, da werden so ganz normale Vorgänge wie Autoum- und abmeldungen juristisch einwandfrei und auch verständlich erklärt.
Gott zum Gruße