26.01.2009, 15:46
Es ist seit einigen Monaten extrem schwierig bis unmöglich, rote Blinker an Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1.4.1970 eingetragen zu bekommen.
Diese Vorschrift existiert schon seit Ewigkeiten, nur wurde sie immer gerne von den meisten TÜVlern ignoriert.
Tja, bis das große Rundschreiben von der Zentrale kam. Mit Androhungen von harten Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Normalerweise müßtest Du separate Blinker (die sogenannten Warzen) auf die Karosse schrauben, weil die orange eingefärbten Gläser kein "E"-Prüfzeichen haben.
Zusätzlich mußt Du noch "Katzenaugen" montieren, zwei Stück mit einer Gesamtfläche von 60 Quadratzentimetern pro Seite.
So zumindest die Vorschriften... Viel Erfolg.
Diese Vorschrift existiert schon seit Ewigkeiten, nur wurde sie immer gerne von den meisten TÜVlern ignoriert.
Tja, bis das große Rundschreiben von der Zentrale kam. Mit Androhungen von harten Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Normalerweise müßtest Du separate Blinker (die sogenannten Warzen) auf die Karosse schrauben, weil die orange eingefärbten Gläser kein "E"-Prüfzeichen haben.
Zusätzlich mußt Du noch "Katzenaugen" montieren, zwei Stück mit einer Gesamtfläche von 60 Quadratzentimetern pro Seite.
So zumindest die Vorschriften... Viel Erfolg.