26.01.2009, 22:01
Zitat:Original von Frank the Judge
Dann fasel ich mal weiter. Das mit den 60 cm2 habe ich memoriert. Kann aber sein, dass das für die gesamte Fläche gilt, also nicht für jede Seite.
Ist auch nicht so wichtig, da die Katzenaugen, die zu kaufen sind, den Bestimmungen entsprechen.
Eine solche Bestimmung gibt es nicht. Zumindest nicht Stand heute.
Demnach aber tatsächlich erstmal egal, hoffe nur, dass der gute Newbie sich nicht die Dinger rankleistert.
Dann zu den Rückfahrscheinwerfern. Vorsicht vor Halbwissen. Solange die Vette nicht als Krankenfahrstuhl zählt, müsste Folgendes beachten: Wer die Rückfahrscheinwerfer als Blinker umrüstet, der darf sich dann eckige Küchenleuchten als Rückfahrscheinwerfer zusätzlich montieren. Egal welches Baujahr, entgegen der gelben Blinker, für die es immer noch Ausnahmegenehmingungen gibt, sind die nämlich Pflicht! (STVZO §52a)
Grüße,
Björn.
Edit: Zumindest bei Corvette, wo die Beleuchtungsanlage die Rückfahrscheinwerfer vorsieht...