27.01.2009, 10:44
Hallo
@ Björn/quentin
So nicht richtig!
Du musst § 52a in Verbindung mit § 72 lesen!
Dort steht (Zitat):
"§ 52a (Rückfahrscheinwerfer) tritt in Kraft am 01. Januar 1987 für die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge."
Also, keine Rückfahrscheinwerfer für Fahrzeuge vor 1987 erforderlich!
Gruß Dietmar
@ Björn/quentin
Zitat:Wer die Rückfahrscheinwerfer als Blinker umrüstet, der darf sich dann eckige Küchenleuchten als Rückfahrscheinwerfer zusätzlich montieren. Egal welches Baujahr, entgegen der gelben Blinker, für die es immer noch Ausnahmegenehmingungen gibt, sind die nämlich Pflicht! (STVZO §52a)
So nicht richtig!
Du musst § 52a in Verbindung mit § 72 lesen!
Dort steht (Zitat):
"§ 52a (Rückfahrscheinwerfer) tritt in Kraft am 01. Januar 1987 für die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge."
Also, keine Rückfahrscheinwerfer für Fahrzeuge vor 1987 erforderlich!
Gruß Dietmar
Corv76