27.01.2009, 14:39
Zitat:Warum werden Fahrzeuge vor dieser Erstzulassung überhaupt in den Ausnahmen geregelt, wenn sie an sich keines Rückfahrscheinwerfers bedürfen?Wie Dietmar beschrieb. Wenn sie vorhanden sind (bei früheren Baujahren), dann müssen sie auch der Funktion entsprechend das tun, wofür Rückfahrscheinwerfer dem Gesetzgeber nach da sind.
Anderes Beispiel: Eine Corvette mit Erstzulassung vor dem 1.4.70 bracht keine Sicherheitsgurte. Sind ab Werk aber welche eingebaut (wie bei den meisten Autos), so müssen sie auch funktionieren und angelegt werden.
Hier eine Liste, was an KFZ wann angebaut sein muß. Man beachte auch mal interesseshalber, ab wann ein Bremslicht bei Motorrädern vorgeschrieben ist.
---> https://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim...61098&TL=2